Uneingeschränkter Zugang für medizinisch notwendige Leistungen (Update zum 06.12.2021)

Mit dem 05.12.2021 wurde in der hessischen Landesverordnung präzisiert, dass der Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen uneingeschränkt möglich sein muss. Die 3G-Regelung darf hier keine Anwendung finden, um die medizinische Versorgung nicht zu gefährden. Unter medizinisch notwendigen Leistungen versteht man ärztlich verordnete Maßnahmen, welche auf einem Rezept ausgestellt sind. Hierunter fallen u.a. folgende unserer Leistungen: […]