Mit dem 05.12.2021 wurde in der hessischen Landesverordnung präzisiert, dass der Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen uneingeschränkt möglich sein muss. Die 3G-Regelung darf hier keine Anwendung finden, um die medizinische Versorgung nicht zu gefährden.
Unter medizinisch notwendigen Leistungen versteht man ärztlich verordnete Maßnahmen, welche auf einem Rezept ausgestellt sind. Hierunter fallen u.a. folgende unserer Leistungen:
- Physiotherapie
- Ergotherapie
- T-RENA
- FPZ im Rahmen der Integrierten Versorgung Rückenschmerz
- Rehabilitationssport in Gruppen
Selbstzahlerleistungen, also alle Leistungen ohne ärztliche Verordnungen, unterliegen der 2G-Zugangsregelung. Hierunter fallen u.a. folgende unserer Leistungen:
- Präventionskurse der gesetzlichen Krankenkassen
- Wellnessmassagen
Zudem setzen wir bereits das ganze Jahr 2021 auf die Pflicht zum permanenten Tragen einer medizinischen Maske bei allen Leistungen, die unter dem Dach der Orthomedica organisiert sind.
Unser gesamtes Physio- und Ergotherapeutenteam ist bereits seit Mitte des Jahres 2021 vollständig gegen Corona geimpft, sodass wir unseren Teil zur Eindämmung der Pandemie leisten und gleichzeitig für Sie da sind.
Neben dem permanenten Tragen der medizinischen Maske setzen wir auf folgende, präventive Maßnahmen:
- Mindestabstand zwischen Trainingsgeräten
- Mindestabstand zwischen Übungsmatten
- Einsatz von Hände- und Flächendesinfektionsmitteln
- regelmäßiges Stoßlüften
- regelmäßiges Testen unseres bereits geimpften Teams
Wir sind Ihnen für Ihr Verständnis sehr dankbar und bitten jeden, seine medizinische Maske korrekt über Mund UND Nase zu positionieren.
Bei Rückfragen können Sie sich auch gerne per E-Mail an unsere Geschäftsführer wenden:
Daniel Roth: droth@orthomedica-reha.de
Christoph Müller: christoph.mueller@orthomedica-reha.de
Wir wünschen Ihnen eine gesunde Zeit und sagen DANKE für Ihren geleisteten Mehraufwand in dieser besonderen Zeit!
Es grüßen Daniel Roth und Christoph Müller!